Unsere Leistungen

Amtliche Dienstleistungen als GTÜ-Partner:

  • Anbauprüfung / Änderungsabnahme gem. § 19 (3) StVZO
  • BOKraft-Prüfung für Taxi / Bus
  • Feinstaubplaketten (Schadstoffplaketten)
  • Gasprüfungen GSP / GAP / GWP
  • Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung („AU / UMA“) gem. § 29 StVZO
  • Oldtimer-Gutachten gem. § 23 StVZO (H-Kennzeichen)
  • Sicherheitsprüfung (SP) gem. § 29 StVZO

Nichtamtliche Dienstleistungen als Kfz-Sachverständigenbüro:

  • Fahrzeugbewertung
  • Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen (DIN EN 1949)
  • Unfallschadengutachten
  • UVV- / BGV-Prüfung

GTÜ Dunningen, ihre Experten für Hauptuntersuchung, Schadengutachten, Oldtimergutachten uvm.

Unsere Leistungen

  • Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO mit Abgasuntersuchung (AU)
  • Änderungsabnahmen §19 (3)
  • Sicherheitsprüfung (SP)
  • Untersuchungen nach BOKraft
  • Oldtimer-Gutachten (§23 StVZO)
  • Tempo 100 für Anhänger
  • Ab- und Auflastungen
  • Gasprüfung für Campinggasanlagen (G607)
  • UVV-Prüfungen
  • Haftpflichtschadengutachten
  • Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO mit Abgasuntersuchung (AU)
  • Änderungsabnahmen §19 (3)
  • Sicherheitsprüfung (SP)
  • Untersuchungen nach BOKraft
  • Oldtimer-Gutachten (§23 StVZO)
  • Tempo 100 für Anhänger
  • Ab- und Auflastungen
  • Gasprüfung für Campinggasanlagen (G607)
  • UVV-Prüfungen
  • Haftpflichtschadengutachten

Die Zeiten, in denen man für eine Hauptuntersuchung ausschließlich beim TÜV vorfahren konnte, sind vorbei. Auch wir führen als Partner der GTÜ die amtliche Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO inkl. Abgasuntersuchung für Sie durch.

 

Mit dem Leitsatz „Mehr Service für Sicherheit“ prüfen wir im Namen und auf Rechnung der GTÜ Ihr Fahrzeug nach den gesetzlichen Vorschriften in Hinblick auf Wirkung, Funktion, Zustand sowie Ausführung der einzelnen Systeme und Bauteile. Dies erfolgt durch visuelle, manuelle, oder  messtechnische Prüfungen ohne Demontage.

Wenn Sie gerne ihr Fahrzeug individualisieren oder tunen, brauchen Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite. Bei An- oder Umbauten sowie Änderungen an Ihrem Fahrzeug begutachten wir Ihr Kfz als Partner der GTÜ und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen gehört dabei genau so dazu, wie eine Leistungsänderung oder etwa eine Tieferlegung des Fahrwerks.

Ein Oldtimer besitzt besonders viel Charme und es steckt auch viel Zeit und Arbeit dahinter. Um zum Beispiel eine H-Zulassung oder ein rotes 07er-Kennzeichen zu erhalten, benötigen Sie ein Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO. Die Untersuchung im Namen und auf Rechnung der GTÜ umfasst sowohl eine amtliche Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO), als auch eine fundierte Begutachtung des mindestens 30 Jahre alten Fahrzeuges hinsichtlich des Pflege- und Erhaltungszustands sowie der Originalität folgender Hauptbaugruppen:

  • Aufbau/Karosserie
  • Rahmen/Fahrwerk
  • Motor/Antrieb
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Räder/Reifen
  • elektrische Anlage
  • Fahrzeuginnenraum

Wenn Sie unverschuldet einen Verkehrsunfall erleiden, sollten Sie einen freien Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Erstellung eines Schadengutachtens beauftragen. Ob Auto, Motorrad, Anhänger, Fahrrad oder E-Bike, ein neutrales Gutachten dient zur unabhängigen Feststellung von Schadenumfang und -höhe, voraussichtlicher Reparaturdauer, merkantiler Wertminderung, sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert. Es enthält weiterhin Angaben zum Fahrzeugzustand, zu Vor- und Altschäden, Wertverbesserung, oder einer eventuellen Notreparatur. Der Kfz-Sachverständige kann gewährleisten, dass bei einem möglichen, späteren Streit über den Unfallhergang noch eine gutachterliche Beweissicherung möglich ist.
 
Die Kosten für das Gutachten hat die gegnerische Versicherung grundsätzlich ganz oder bei einem Teilverschulden anteilig zu übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ausdrücklich auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen verzichtet. Das Schadengutachten dient auch als Grundlage zur Abrechnung mit dem Schädiger, wenn Sie Ihr Fahrzeug ggf. nicht reparieren lassen wollen, sondern stattdessen mit dem von der Versicherung ausgezahlten Geld ein anderes Fahrzeug erwerben wollen.

Über Uns

Ihr Experte für HU, Schadengutachten, Oldtimergutachten uvm.

Unsere Prüfingenieure haben sich nicht nur auf die Begutachtung von Unfallschäden sowie die Bewertung von Oldtimern spezialisiert, sondern helfen Ihnen auch bei allen technischen Fragen rund um das Kraftfahrzeug. Ob im Falle eines Unfallschadens, bei einer Campinggasprüfung oder der Prüfzeugnissuche – wir stehen Ihnen mit unserem Know-how und mit Rat und Tat zur Seite.

Als Partner der GTÜ mbH führen wir außerdem im Namen und auf Rechnung der GTÜ amtliche Fahrzeuguntersuchungen durch.

Unsere Auftraggeber reichen von Privatkunden über Autohäuser und Werkstätten bis hin zu Fuhrparkbetreibern. Mit anderen Worten: Alle, die einen kompetenten Sachverständigen für Ihr Anliegen suchen.

GTÜ DUNNINGEN Armin Wetzel

Armin Wetzel

Dipl.-Ing.(FH)

Christopher Wetzel

B. Eng.

GTÜ DUNNINGEN Armin Wetzel

Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Terminvereinbarung

oder über Termin-Buchungstool (siehe unten)


Kartenzahlung möglich

Dienstag

13.30 - 18.00 Uhr

Mittwoch

08.00 - 12.00 Uhr

13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.00 - 12.00 Uhr

(Nach Terminvereinbarung)

Kontakt

Ingenieurbüro Wetzel GmbH

Max-Planck-Weg 9
78655 Dunningen
Tel:    07403 9200388
Mail:  info@armin-wetzel.de

 

Anfahrt

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78655 Dunningen
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Mail:  info@armin-wetzel.de